Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass der erstmalige Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahren regelmäßig nicht unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt. Das Bundesverwaltungsgericht nimmt zwar - nach wie vor - die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit bei der Fahrt an, wenn beim Betroffenen im Anschluss an die Fahrt […]