Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Köln
Die wichtigste Aufgabe des Strafverteidigers ist die Schwäche des Beschuldigten durch seine individuelle Stärke zu kompensieren.
Dabei ist das Verhaltensrepertoire des modernen Strafverteidigers angesichts eines völlig veränderten Prozessumfeldes durch einen großen Variantenreichtum gekennzeichnet.
Am Beginn jeder Zusammenarbeit steht für Rechtsanwalt Carsten Göthel die präzise und komplexe Analyse, wie das Verteidigungsziel aussieht.
Auf dieser Grundlage entwickelt er gemeinsam mit seinem/r MandantIn eine Strategie, um den weiteren Verlauf des Strafverfahrens in Richtung dieses Verteidigungsziel zu lenken.
Rechtsanwalt Carsten Göthel bedient sich dabei nicht nur den traditionellen Schutzprinzipien der Strafprozessordnung. Zu diesen zählen u.a. die Zügelung vorschneller richterlicher Aktionen durch ein formalisiertes Verfahren, diverse Teilhaberechte der Verteidigung, die Unschuldsvermutung, der Öffentlichkeitsgrundsatz der Hauptverhandlung und das Mündlichkeitsprinzip.
Als moderner Strafverteidiger nutzt er darüber hinaus im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden auch kommunikationspsychologische Erkenntnisse, wie Gesprächsführung, Körpersprache und Ankereffekt im Interesse der Mandanten zur Erreichung des Verteidigungsziel und eines fairen Verfahrens.
Die Machtausübung durch die staatlichen Strafverfolgungsbehörden kann der Verteidiger nur erfolgreich kompensieren durch hohes Fach- und Sachwissen. Diesem Anspruch wird Rechtsanwalt Carsten Göthel durch seinen hohen Spezialisierungsgrad als Fachanwalt für Strafrecht gerecht.
Zunehmend gewinnt im Rahmen der Strafverteidigung auch die Verteidigung gegen unzulässige Verdachtsberichterstattung in Presse, Internet oder Fernsehen immer mehr an Bedeutung. Diese umfassende Verteidigung kann Rechtsanwalt Carsten Göthel als Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist für Medien- und Presserecht „aus einer Hand“ gewährleisten.
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